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Traktorenfabrik AG 

 

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V-Spiegel (obligatorisch seit 1. Juli 2008)

 

erhöht Ihr Sichtfeld und damit Ihre Sicherheit an Strassenkreuzungen

 

Durch den Anbau von Frontgeräten an den Traktor (z.B. Mähwerk, Schneepflug, Packer, Walze etc.) ist es an unübersichtlichen Kreuzungen oft schwierig, den von links und rechts entgegenkommenden Verkehr zu sehen. Dadurch ist die Unfallgefahr beim Einbiegen stark erhöht. Der Grund dafür ist die verlängerte Distanz zwischen dem Traktorfahrer und der Stopplinie aufgrund des Frontgeräteanbaus.

 

Der V-Spiegel ist ein Hilfsmittel, welches Ihnen erlaubt an unübersichtlichen Strassen-
kreuzungen, trotz widriger Umstände, um die Ecke nach links und rechts die Ihren Weg kreuzenden Fahrzeuge zu sehen.

 

Bührer V-Spiegel - Informationsgrafik

 

Auf der Grafik entspricht die rötliche Fläche dem normalen Sichtfeld.

Die grünlichen Flächen zeigen den erweiterten Sichtbereich, der Dank dem Einsatz des V-Spiegels erreicht werden kann.

Die grünen Pfeillinien demonstrieren, wie der Fahrer über den V-Spiegel "um die Ecke sehen" kann.

Unter dieses Obligatorium fallen Frontgeräte, die auf öffentlichen Strassen am Traktor montiert sind und deren Distanz zwischen der Lenkradmitte des Traktors und dem vordersten Punkt des Frontgerätes mehr als 3 m beträgt (siehe Grafik).

 

Der V-Spiegel im Einsatz

 

Die beiden Spiegel müssen je eine Mindestgrösse von 300 cm2 aufweisen.
Dies ist wichtig, da kleinere Spiegel den zusätzlichen Sichtbereich entscheidend einschränken würden.

 

Je weiter vorne der V-Spiegel montiert werden kann, umso besser wird der überblickbare Bereich sein.

 

Die Vergrösserung auf dem Bild demonstriert Ihnen das Resultat des "Blickes um die Ecke" (im grossen roten Kreis). Im linken, sowie im rechten Spiegel sieht man eine recht lange Strecke der kreuzenden Strasse auf die jeweilige Seite. Somit kann man mit dem V-Spiegel erwiesenermassen herannahenden Verkehr bereits frühzeitig erkennen.

 

Gesetzliche Vorschriften

 

Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS),
(Änderung vom 16. Januar 2008), Art. 112, Abs. 5

Bei Motorwagen, bei denen Fahrzeugteile, Arbeits- oder Zusatzgeräte nach vorne mehr als 3,00 m vor die Mitte der Lenkvorrichtung reichen, sind Seitenblickspiegel erforderlich. Diese müssen eine Spiegelfläche von je 300 cm2 aufweisen und sind möglichst weit vorne anzubringen.

 

 

 

 

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V-Spiegel - Preis

(der Endpreis variiert je nach Anbauaufwand)




 

 

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